Ein Gerät scannen – und direkt Informationen zu Produkt, Ersatzteilen, Reparatur oder Diagnose erhalten? Der Digitale Produktpass könnte den Zugang zu technischen Produktinformationen verändern. Noch gelten solche Möglichkeiten aber nicht pauschal für jedes Gerät. Für Reparaturbetriebe lohnt sich deshalb ein genauer Blick darauf, was bereits feststeht und was erst noch kommt.
Wer heute ein Haushaltsgerät, einen Fernseher oder ein anderes technisches Produkt repariert, kennt das Problem: Viele Informationen existieren zwar, liegen aber an unterschiedlichen Stellen.
Gerätedaten stehen auf dem Typenschild. Ersatzteilinformationen finden sich im Herstellerportal. Technische Unterlagen liegen möglicherweise in einer separaten Plattform. Auftragsdaten kommen über eine Schnittstelle oder werden manuell aufgenommen.
Mit dem Digitalen Produktpass, kurz DPP, möchte die Europäische Union Produktinformationen künftig stärker standardisieren und digital verfügbar machen.
Für Reparaturbetriebe könnte der DPP besonders interessant werden. Die Europäische Kommission sieht ausdrücklich vor, dass sie Zugang zu relevanten Produktinformationen erhalten können. Welche Daten tatsächlich verfügbar sind, hängt jedoch von der jeweiligen Produktgruppe, den geltenden Rechtsvorschriften und den Zugriffsrechten ab.
Was ist der Digitale Produktpass?
Die Europäische Kommission beschreibt den DPP als einen digitalen Informationscontainer für Produkte, Komponenten und Materialien. Er soll Produktinformationen standardisiert zugänglich machen und unter anderem Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen unterstützen.
Eine zentrale Rechtsgrundlage ist die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, ESPR (EU) 2024/1781.
Sie legt den grundsätzlichen Rahmen für den Digitalen Produktpass fest. Artikel 9 sieht vor, dass für erfasste Produktgruppen festgelegt werden kann, dass ein Produkt nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden darf, wenn ein entsprechender Digitaler Produktpass vorhanden ist. Die konkreten Anforderungen werden anschließend durch produktspezifische Rechtsakte bestimmt.
Und genau diese Unterscheidung ist wichtig:
Es gibt den rechtlichen Rahmen für den Digitalen Produktpass, aber noch keine einheitliche DPP-Pflicht für sämtliche Produkte.
Ist der Digitale Produktpass bereits Pflicht?
Nicht generell.
Die Einführung erfolgt schrittweise nach Produktgruppen. Für bestimmte Batterien besteht bereits ein konkreter Termin: Ab dem 18. Februar 2027 wird der Batteriepass für bestimmte Batteriearten verpflichtend. Für weitere Produktgruppen sieht die aktuelle DPP-Roadmap schrittweise Anforderungen vor – unter anderem für Eisen und Stahl, Textilien, Aluminium, Reifen, Möbel, Matratzen, ICT-Produkte und verschiedene energieverbrauchsrelevante Produkte.
Die ersten verpflichtenden Produktpässe kommen bei bestimmten Batterien.
Ab 18. Februar 2027 muss für Batterien von leichten Verkehrsmitteln, Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität sowie Elektrofahrzeugbatterien ein elektronischer Batteriepass vorhanden sein.
Für klassische Haushaltsgeräte bedeutet das also nicht, dass ab 2027 automatisch jede Waschmaschine oder jeder Geschirrspüler einen Digitalen Produktpass bekommt.
Welche Anforderungen künftig für einzelne Gerätegruppen gelten, wird nach und nach konkretisiert.
Die technische Infrastruktur existiert inzwischen
Der Digitale Produktpass ist inzwischen allerdings mehr als ein politisches Konzept, denn am 20. Juli 2026 hat die Europäische Kommission das zentrale DPP-Register zusammen mit einer Testumgebung in Betrieb genommen. Das Register verwaltet unter anderem eindeutige Produktpass-Kennungen und Registrierungsdaten. Die eigentlichen Produktinformationen können weiterhin dezentral gespeichert werden.
Die Registrierung kann über eine Benutzeroberfläche oder über eine API erfolgen. Parallel wurden technische Standards unter anderem für eindeutige Identifikatoren, Interoperabilität, Datenträger, APIs, Datenaustausch und Datenspeicherung entwickelt.
Für Softwareanbieter ist genau dieser Punkt interessant.
Denn damit entsteht eine Infrastruktur, über die Produktinformationen künftig nicht nur von Menschen gelesen, sondern auch von anderen Systemen verarbeitet werden können.
Wie kommt man an den Produktpass?
Ein physisches Produkt wird über einen sogenannten Datenträger mit seinem Digitalen Produktpass verbunden. Das kann beispielsweise ein QR-Code sein. Je nach produktspezifischer Regelung kann sich dieser auf dem Produkt selbst, auf der Verpackung oder in Begleitunterlagen befinden. Beim Scan wird der Nutzer mit den für seine Rolle zugänglichen Informationen verbunden.
Das bedeutet aber gleichzeitig: Nicht jeder sieht alles.
Ein Verbraucher kann andere Informationen erhalten als ein professioneller Reparaturbetrieb, ein Recycler oder eine Marktüberwachungsbehörde. Die jeweiligen Zugriffsrechte richten sich nach den einschlägigen EU-Vorschriften.
Und genau hier wird es für Reparaturbetriebe interessant, denn die Europäische Kommission beschreibt inzwischen sehr konkret, welche Informationen für Reparatur- und Wiederaufbereitungsbetriebe über einen DPP verfügbar sein könnten, sofern der jeweilige produktspezifische Rechtsakt diese Daten vorsieht.
Dazu gehören beispielsweise detaillierte Demontageanleitungen, Listen kompatibler Ersatzteile, benötigte Werkzeuge sowie Diagnoseinformationen zur Fehleridentifikation.
Das wäre für den Servicebetrieb ein erheblicher Unterschied.
Heute beginnt die Reparatur häufig mit Recherche, welches Modell steht beim Kunden? Welche Gerätevariante ist das? Welches Ersatzteil passt? Wie lässt sich das Gerät öffnen? Oder gibt es Besonderheiten bei der Reparatur?
Ein Digitaler Produktpass könnte solche Informationen wesentlich näher an das konkrete Produkt bringen.
Aber auch hier gilt: Das sind mögliche DPP-Inhalte, keine pauschale Zusage, dass künftig bei jedem Gerät all diese Informationen verfügbar sein werden.
Welche Daten tatsächlich enthalten sein müssen, wird für die jeweilige Produktgruppe festgelegt.

Für Reparaturbetriebe könnten über den Digitalen Produktpass unter anderem Produktidentifikation, Demontagehinweise, kompatible Ersatzteile und Diagnoseinformationen verfügbar werden. Welche Daten tatsächlich bereitgestellt werden, hängt von Produktgruppe und Zugriffsrechten ab.

Ein möglicher künftiger Ablauf im Außendienst: Das Gerät wird vor Ort digital identifiziert und verfügbare Produktinformationen werden direkt für den Reparaturauftrag genutzt.
Vom Typenschild zum digitalen Produkt
Besonders interessant könnte die eindeutige Identifikation eines Gerätes werden. Heute werden Hersteller, Modell, Seriennummer und weitere Gerätedaten bei vielen Reparaturaufträgen noch manuell aufgenommen. Dabei entstehen schnell Fehler. Eine Ziffer wird falsch übertragen. Eine Modellvariante wird verwechselt. Ein Foto des Typenschildes muss später noch einmal ausgewertet werden.
Über einen eindeutigen digitalen Identifikator könnte sich dieser Prozess verändern. Der Techniker scannt das Produkt – und ein System könnte verfügbare Produktinformationen eindeutig dem Reparaturauftrag zuordnen.
Das ist heute noch keine allgemeine Funktion des DPP. Es ist aber eine naheliegende Anwendung der standardisierten und maschinenlesbaren Produktinformationen, auf die das DPP-System ausgelegt ist. Die Kommission nennt bessere Produktidentifikation und Rückverfolgbarkeit ausdrücklich als Nutzen für Reparatur- und Recyclingbetriebe.
Ersatzteile könnten schneller identifiziert werden
Ein weiterer interessanter Bereich ist das Ersatzteilwesen. In vielen Servicebetrieben kostet nicht der Einbau eines Bauteils besonders viel Zeit, sondern zunächst die Suche nach dem richtigen Ersatzteil. Wenn ein produktspezifischer DPP künftig kompatible Ersatzteile ausweist, könnte diese Information direkt mit dem identifizierten Gerät verknüpft werden. Die Kommission nennt Listen kompatibler Ersatzteile ausdrücklich als möglichen Informationsbestandteil für professionelle Reparaturbetriebe.
Aus einem heutigen Prozess wie Gerät identifizieren → Herstellerportal öffnen → Modell suchen → Ersatzteil bestimmen → Artikel übernehmen
könnte langfristig ein stärker integrierter Prozess werden: Gerät identifizieren → Produktinformationen abrufen → kompatibles Ersatzteil auswählen → Verfügbarkeit prüfen → bestellen. Ob dieser Ablauf tatsächlich so möglich wird, hängt wiederum von Datenumfang, Zugriffsrechten und Schnittstellen ab.
Diagnoseinformationen direkt beim Auftrag?
Noch spannender ist möglicherweise die Diagnose. Die Kommission nennt auch Diagnoseinformationen zur Fehleridentifikation als mögliche Information im DPP für Reparaturbetriebe.
Damit könnte der Digitale Produktpass langfristig mehr sein als eine digitale Produktbeschreibung. Denkbar wäre, dass für bestimmte Geräte beispielsweise technische Informationen, Fehlerhinweise oder Reparaturdaten verfügbar sind, die einem Techniker bei der Eingrenzung des Defekts helfen.
Dabei ist die Einschränkung wieder entscheidend: Solche Daten stehen nur zur Verfügung, wenn die für das Produkt geltenden Vorschriften sie vorsehen und der jeweilige Nutzer darauf zugreifen darf. Der DPP ersetzt also nicht automatisch bestehende Herstellerportale oder deren geschützte Reparaturinformationen.
Genau hier könnten Schnittstellen entscheidend werden. Für einen Reparaturbetrieb wäre wenig gewonnen, wenn der Techniker künftig einfach noch eine weitere Website öffnen müsste. Interessant wird der Digitale Produktpass dann, wenn seine Informationen direkt in bestehende Prozesse einfließen.
Die DPP-Infrastruktur ist auf Interoperabilität und maschinenlesbaren Datenaustausch ausgelegt. Die Registrierung von Produktpässen im zentralen DPP-Register kann über eine Benutzeroberfläche oder eine API erfolgen. Darüber hinaus umfassen die technischen Standards des DPP-Systems unter anderem APIs und Datenaustauschprotokolle. Die eigentlichen Produktinformationen werden dabei grundsätzlich dezentral bereitgestellt.
Für Reparatursoftware eröffnet das eine interessante Perspektive.
Ein möglicher zukünftiger Prozess könnte so aussehen: QR-Code oder anderer Datenträger → Gerät identifizieren → relevante DPP-Daten übernehmen → Reparaturauftrag ergänzen → Ersatzteile prüfen → Informationen dem Techniker bereitstellen. Dann wäre der DPP nicht noch ein zusätzliches System. Er wäre eine Datenquelle innerhalb des bestehenden Reparaturprozesses.
Was könnte das für DAISY bedeuten?
Genau an dieser Stelle wird das Thema aus unserer Sicht besonders spannend. DAISY verbindet bereits heute zentrale Prozesse eines Reparaturbetriebs: Auftrag, Gerät, Ersatzteile, Techniker, Außendienst, Tourenplanung, Abrechnung und unterschiedliche Schnittstellen. Wenn künftig strukturierte und für Reparaturbetriebe zugängliche Produktpassdaten verfügbar sind, stellt sich deshalb weniger die Frage: „Wo kann der Techniker den Produktpass öffnen?“
Sondern: „Wie bekommen wir die für ihn relevanten Informationen direkt in seinen Auftrag?“
Ein technischer Mitarbeiter sollte aus unserer Sicht nicht erst zwischen verschiedenen Portalen suchen müssen. Wenn ein System weiß, welches Gerät gerade bearbeitet wird, könnten relevante Produktinformationen dort angezeigt werden, wo sie benötigt werden. Das ist heute eine Zukunftsperspektive – aber eine, auf die sich Software und Datenstrukturen vorbereiten können.
Der DPP ersetzt bestehende Herstellerschnittstellen nicht. Wichtig ist außerdem eine Abgrenzung. Viele Reparaturbetriebe arbeiten bereits heute mit Schnittstellen zu Herstellern, Serviceorganisationen oder Netzwerken. Darüber können beispielsweise Aufträge übertragen, Statusmeldungen gesendet oder Ersatzteile bestellt werden.
Der Digitale Produktpass verfolgt einen anderen Ansatz. Er stellt produktbezogene Informationen standardisiert zur Verfügung.
Beides könnte sich künftig ergänzen: Der Herstellerauftrag kommt weiterhin über eine Serviceschnittstelle, der Produktpass liefert zusätzliche Informationen zum konkreten Gerät und die Reparatursoftware verbindet beides im Auftrag.
Gerade diese Kombination könnte für Reparaturbetriebe interessanter sein als der Produktpass allein.
Mehr Daten sind noch kein besserer Service
Der DPP könnte den Zugang zu Informationen vereinfachen, aber mehr Daten bedeuten nicht automatisch bessere Prozesse. Ein Techniker benötigt nicht sämtliche Nachhaltigkeits-, Material- und Lieferkettendaten eines Gerätes. Für ihn sind möglicherweise fünf Informationen entscheidend:
Welches Gerät ist das?
Wie lässt es sich demontieren?
Welches Ersatzteil passt?
Was muss bei der Reparatur beachtet werden?
Welche Diagnoseinformationen stehen zur Verfügung?
Für einen Recycler sind dagegen völlig andere Informationen relevant.
Die eigentliche Herausforderung wird deshalb nicht nur darin bestehen, Produktinformationen bereitzustellen. Sie wird darin bestehen, für jeden Prozess die richtigen Informationen herauszufiltern.
Welche Entwicklung sollte die Reparaturbranche beobachten?
Der ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 priorisiert unter anderem Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen, Eisen und Stahl sowie Aluminium. Daneben sieht die Kommission weitere Arbeiten an energieverbrauchsrelevanten Produkten und horizontale Maßnahmen zur Reparierbarkeit elektrischer und elektronischer Geräte vor.
Die aktuelle DPP-Roadmap nennt zudem produktspezifische Rechtsakte für weitere Gruppen in den kommenden Jahren. Nach Erlass produktspezifischer delegierter Rechtsakte auf Grundlage der ESPR ist nach Angaben der Europäischen Kommission grundsätzlich eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten vorgesehen. Für klassische Reparaturbetriebe lohnt es sich deshalb, gerade die Entwicklung bei elektrischen und elektronischen Produkten sowie energieverbrauchsrelevanten Geräten im Auge zu behalten.
Eine Aussage wie „Ab 2027 hat jede Waschmaschine einen Digitalen Produktpass“ wäre derzeit jedoch falsch.

Der Mehrwert des Digitalen Produktpasses entsteht nicht durch möglichst viele Daten, sondern durch verständliche und für den jeweiligen Anwendungsfall relevante Informationen.
Was Reparaturbetriebe heute schon vorbereiten können
Man muss heute kein eigenes DPP-Projekt starten, um sich auf diese Entwicklung vorzubereiten. Viel wichtiger sind saubere digitale Grundlagen. Geräte sollten eindeutig identifizierbar sein. Hersteller, Modell, Seriennummer und weitere Produktinformationen sollten strukturiert gespeichert werden. Externe Datenquellen sollten mit Aufträgen verknüpft werden können. Ersatzteilinformationen sollten digital weiterverarbeitet werden können. Und Außendiensttechniker sollten relevante Daten mobil erhalten. Denn genau diese Strukturen werden unabhängig davon benötigt, ob die Informationen künftig aus einem Herstellerportal, einer klassischen Schnittstelle oder einem Digitalen Produktpass kommen.
Fazit: Aus dem Produktpass muss ein Werkzeug werden
Der Digitale Produktpass ist kein Zukunftsprojekt mehr, das ausschließlich auf dem Papier existiert. Der rechtliche Rahmen steht, das europäische DPP-Register ist seit Juli 2026 in Betrieb, technische Standards werden umgesetzt und ab Februar 2027 beginnt die verpflichtende Anwendung bei bestimmten Batterien. Für viele weitere Produktgruppen entstehen die konkreten Anforderungen jedoch erst schrittweise.
Für Reparaturbetriebe liegt das Potenzial insbesondere beim Zugang zu relevanten und maschinenlesbaren Produktinformationen, bei der Produktidentifikation sowie bei Reparatur-, Ersatzteil- und Diagnoseinformationen. Ob daraus tatsächlich ein praktischer Vorteil entsteht, wird aber davon abhängen, wie gut diese Informationen in bestehende Serviceprozesse integriert werden.
Die entscheidende Frage ist deshalb vielleicht gar nicht: „Wo finden wir den Digitalen Produktpass?“
Sondern: „Wie kommen die für die Reparatur relevanten Informationen automatisch dorthin, wo der Techniker sie braucht?“
Quellen:
Europäische Kommission – Digital Product Passport
Grundlagen, Funktionsweise, technische Infrastruktur und Einführung des Digitalen Produktpasses nach Produktgruppen.
https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/digital-product-passport_en
Europäische Kommission – Digital Product Passport for Repairers and Recyclers
Informationen speziell für Reparatur- und Recyclingbetriebe, unter anderem zu Demontageinformationen, kompatiblen Ersatzteilen, Werkzeugen und Diagnoseinformationen.
https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/digital-product-passport/repairers-and-recyclers_en
Verordnung (EU) 2024/1781 – Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR)
Rechtsgrundlage für den Digitalen Produktpass, insbesondere zu Inhalten, Datenträgern, Zugriffsrechten und maschinenlesbaren Produktinformationen.
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1781/oj/deu
Europäische Kommission – Digital Product Passport Registry is now live
Mitteilung vom 20. Juli 2026 zum Start des zentralen DPP-Registers und zur technischen Infrastruktur.
https://single-market-economy.ec.europa.eu/news/digital-product-passport-registry-now-live-2026-07-20_en
Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien
Rechtsgrundlage für den Batteriepass. Für bestimmte Batterien wird der elektronische Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 verpflichtend.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1542
Europäische Kommission – Ecodesign for Sustainable Products and Energy Labelling Working Plan 2025–2030
Arbeitsplan zur weiteren Umsetzung der ESPR mit priorisierten Produktgruppen und geplanten horizontalen Anforderungen unter anderem zur Reparierbarkeit.
https://green-forum.ec.europa.eu/news/2025-2030-working-plan-2025-07-11_en
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
