Monteur prüft mit Messspitzen und Multimeter eine elektronische Platine auf einem Arbeitstisch. Im Hintergrund stehen eine Waschmaschine, ein Geschirrspüler, ein Kühlschrank und ein Fernseher als Beispiele für moderne, vernetzte Haushaltsgeräte. Unten rechts ist das Bild mit „KI generiert“ gekennzeichnet.

Wem gehören eigentlich die Daten aus der Waschmaschine? Der EU Data Act und die Zukunft der Reparatur

Übersicht: Der EU Data Act und die Zukunft der Reparatur

Eine Waschmaschine erkennt die Beladung, misst Temperaturen, überwacht Programmabläufe und kann bei vernetzten Modellen Informationen an Apps oder Cloud-Dienste übertragen.

Ein Kühlschrank kennt Temperaturen und Betriebszustände. Ein Fernseher erfasst technische Nutzungsinformationen. Und auch viele andere Geräte entwickeln sich zunehmend von rein elektromechanischen Produkten zu vernetzten Systemen.

Dadurch entsteht eine Ressource, die für Reparatur und Wartung immer interessanter wird: Daten.

Doch wer darf auf diese Daten zugreifen? Bleiben sie beim Hersteller? Kann der Besitzer sie selbst erhalten? Und darf er sie einem unabhängigen Reparaturbetrieb zur Verfügung stellen?

Der EU Data Act gibt darauf neue Antworten.

Der Data Act gilt bereits

Die europäische Datenverordnung – offiziell Verordnung (EU) 2023/2854 – gilt seit dem 12. September 2025 unmittelbar in der Europäischen Union. Ein wichtiges Ziel besteht darin, Nutzern vernetzter Produkte mehr Kontrolle über die Daten zu geben, die bei der Verwendung dieser Produkte entstehen. Nutzer können dabei sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sein, die ein vernetztes Produkt besitzen, mieten oder leasen. Dabei führt der Data Act allerdings kein einfaches „Eigentum an Daten“ ein.

Die Frage „Wem gehören die Daten?“ ist deshalb zwar ein guter Aufhänger, juristisch geht es aber vielmehr darum: Was ist überhaupt ein vernetztes Produkt? – Der Data Act spricht von sogenannten „connected products“.

Das sind Geräte, Maschinen oder andere Produkte, die bei ihrer Nutzung Daten erzeugen und diese beispielsweise über eine elektronische Kommunikationsverbindung, eine physische Verbindung oder einen geräteinternen Zugang verfügbar machen können. Die Europäische Kommission nennt beispielsweise vernetzte Fahrzeuge, Gesundheitsgeräte, Smart-Home-Produkte, Industrieanlagen und landwirtschaftliche Maschinen. Als konkretes Beispiel für einen zugehörigen digitalen Dienst verwendet sie sogar eine vernetzte Waschmaschine, deren App Sensordaten zur Optimierung eines Waschprogramms verarbeitet.

Für die Reparaturbranche ist diese Entwicklung besonders interessant. Denn immer mehr Produkte bestehen nicht mehr ausschließlich aus Mechanik und Elektronik. Sensoren, Software, Apps und Cloud-Dienste werden Bestandteil des Produkterlebnisses – und damit möglicherweise auch der Fehlerdiagnose.

Vernetzte Geräte sind längst im Alltag angekommen. In Deutschland nutzt inzwischen fast jeder Zweite mindestens eine Smart-Home-Anwendung – Tendenz steigend.

Liniendiagramm zur Smart-Home-Nutzung in Deutschland von 2018 bis 2025. Der Anteil der Menschen, die mindestens eine Smart-Home-Anwendung nutzen, steigt von 26 Prozent im Jahr 2018 auf 48 Prozent im Jahr 2025.

Smart-Home-Anwendungen sind in Deutschland längst im Alltag angekommen: 2025 nutzt fast jeder Zweite mindestens eine vernetzte Anwendung. Quelle: Bitkom Research.

Balkendiagramm zur Nutzung internetverbundener Geräte in der EU im Jahr 2024. 58 Prozent nutzen internetverbundene Fernseher, 30 Prozent Wearables, 20 Prozent Spielkonsolen, 19 Prozent Smart Speaker oder Audio-Geräte, 14 Prozent Energiemanagement, 13 Prozent smarte Haushaltsgeräte und 12 Prozent Haussicherheit. Insgesamt nutzen 70 Prozent der EU-Bevölkerung mindestens ein IoT-Gerät.

Vernetzte Geräte sind längst Alltag: 2024 nutzten 70 Prozent der 16- bis 74-Jährigen in der EU mindestens ein IoT-Gerät. Smarte Haushaltsgeräte kamen auf 13 Prozent. Quelle: Eurostat.

Infografik zu möglichen Daten einer vernetzten Waschmaschine. Dargestellt werden Betriebszustand, Temperatur, Fehlerdaten, Laufzeit und Verbrauch, die je nach Modell und Hersteller erfasst werden können. Die Grafik verdeutlicht, dass solche Gerätedaten Diagnose und Wartung unterstützen können.

Vernetzte Haushaltsgeräte können – abhängig von Modell, Hersteller und technischer Umsetzung – unterschiedliche Betriebs-, Zustands-, Fehler- und Verbrauchsdaten erzeugen. Diese Informationen können Reparatur und Wartung unterstützen.

Welche Daten können darunterfallen?

Der Data Act erfasst nicht einfach sämtliche Informationen, die irgendwo beim Hersteller vorhanden sind. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Rohdaten und vorverarbeitete Daten, die durch die Nutzung eines vernetzten Produkts oder zugehörigen Dienstes entstehen und dem Datenhalter ohne unverhältnismäßigen Aufwand zur Verfügung stehen. Die Europäische Kommission nennt unter anderem Messwerte wie:

  • Temperatur
  • Druck
  • Durchfluss
  • Füllstand
  • Position
  • Beschleunigung
  • Geschwindigkeit

Auch relevante Metadaten können erfasst sein. Sowohl personenbezogene als auch nicht personenbezogene Daten können grundsätzlich in den Anwendungsbereich fallen.

Auf ein Haushaltsgerät übertragen könnten – abhängig vom jeweiligen Gerät – beispielsweise Temperaturwerte, Laufzeiten, Betriebszustände oder Sensorinformationen relevant sein.

Wichtig ist aber: Nicht jedes Gerät erzeugt solche Daten und nicht jede technisch vorhandene Information muss herausgegeben werden.

Rohdaten ja – aufwendig abgeleitete Erkenntnisse nicht automatisch

Der Data Act unterscheidet außerdem zwischen unmittelbar erzeugten beziehungsweise vorverarbeiteten Daten und weitergehenden Erkenntnissen. Stark angereicherte, abgeleitete oder durch komplexe Analysen erzeugte Informationen fallen grundsätzlich nicht unter dieselben Zugangsregeln. Auch Inhalte sind nicht automatisch erfasst.

Ein einfaches Beispiel der Europäischen Kommission:

Bei einem vernetzten Fernseher können technische Daten über die Bildschirmhelligkeit relevant sein. Der Film selbst, den der Nutzer gerade ansieht, fällt dagegen als Inhalt nicht in den Anwendungsbereich des Data Act.

Für Reparaturbetriebe bedeutet das:

Der Data Act öffnet nicht automatisch sämtliche Diagnosesysteme und Analyseplattformen eines Herstellers. Er schafft aber bessere Voraussetzungen dafür, dass bestimmte Daten aus dem Betrieb eines Gerätes zugänglich werden.

Der Nutzer bekommt mehr Kontrolle

Kann der Nutzer nicht unmittelbar auf die relevanten Gerätedaten zugreifen, kann er grundsätzlich vom Datenhalter verlangen, dass diese zur Verfügung gestellt werden. Typischer Datenhalter kann beispielsweise der Hersteller eines vernetzten Produkts oder der Anbieter eines damit verbundenen Dienstes sein. Bei einem vernetzten Gerät können sogar mehrere Datenhalter beteiligt sein. Für den Nutzer soll der Zugang einfach möglich sein. Die betreffenden Daten sind ihm grundsätzlich kostenlos bereitzustellen.

Doch für die Reparaturbranche ist ein weiterer Punkt noch interessanter.

Der Nutzer kann Daten an einen Reparaturbetrieb weitergeben

Infografik zum EU Data Act: Ein vernetztes Gerät erzeugt Nutzungsdaten. Der Nutzer kann Zugang verlangen und ausgewählte Daten über den Datenhalter an einen Reparaturbetrieb weitergeben.

Der Data Act ermöglicht Nutzern grundsätzlich, bestimmte Daten aus vernetzten Produkten selbst abzurufen oder an einen ausgewählten Dritten – beispielsweise einen Reparaturdienst – weitergeben zu lassen.

Infografik zu den Auswirkungen des EU Data Act auf Reparaturbetriebe und Verbraucher. In der Mitte arbeitet ein Techniker an einem Haushaltsgerät. Rundherum werden fünf Themen dargestellt: Datenzugang für Reparaturen, Nachhaltigkeit, Verbraucherrechte, Innovation und Zusammenarbeit. Seitlich stehen Vorteile wie schnellere Diagnosen, bessere Planung, mehr Transparenz und freie Wahl von Reparaturdiensten.

Der EU Data Act kann Reparatur und Wartung erleichtern, den Wettbewerb stärken und Verbrauchern mehr Kontrolle über die Daten ihrer vernetzten Geräte geben. Gleichzeitig können bessere Datenzugänge dazu beitragen, Produkte länger zu nutzen und Ressourcen zu schonen.

Der Data Act ermöglicht es Nutzern grundsätzlich, Daten aus ihrem vernetzten Produkt auch mit einem Dritten ihrer Wahl zu teilen. Der Nutzer kann die Daten entweder selbst weitergeben oder den Datenhalter auffordern, sie direkt an diesen Dritten zu übermitteln.

Und die Europäische Kommission nennt einen Anwendungsfall ausdrücklich: Reparatur und Wartung.

Nach Einschätzung der Kommission können unabhängige Reparatur- und Wartungsdienstleister durch diesen Datenzugang ihre Dienstleistungen verbessern und neue Angebote entwickeln. Gleichzeitig soll dadurch der Wettbewerb mit herstellereigenen Services gestärkt werden. Das ist für die Reparaturbranche ein wichtiger Punkt.

Denn ein unabhängiger Betrieb könnte künftig in bestimmten Fällen mit Informationen arbeiten, die bislang vor allem innerhalb des Ökosystems eines Herstellers verfügbar waren.

Was könnte das praktisch bedeuten?

Stellen wir uns einen Kundendienstauftrag für eine vernetzte Waschmaschine vor.

Heute beginnt dieser vielleicht so:

„Die Maschine bricht manchmal kurz vor dem Schleudern ab.“

Der Reparaturbetrieb muss zunächst anhand der Kundenbeschreibung versuchen, das Problem einzugrenzen.

Sind zusätzlich geeignete Gerätedaten verfügbar, könnte die Vorbereitung theoretisch deutlich konkreter werden. Der Techniker könnte beispielsweise bereits vor dem Besuch erkennen, dass ein bestimmter Betriebszustand wiederholt zu einem Fehler geführt hat oder dass Messwerte von normalen Werten abweichen.

Das kann helfen:

  • Fehler besser einzugrenzen,
  • den Techniker gezielter vorzubereiten,
  • möglicherweise benötigte Ersatzteile früher zu identifizieren,
  • unnötige Rückfragen zu reduzieren und
  • im besten Fall einen zusätzlichen Vor-Ort-Termin zu vermeiden.

Das ist noch kein Automatismus. Welche Daten tatsächlich vorhanden und zugänglich sind, hängt vom jeweiligen Produkt, Hersteller und Anwendungsfall ab.

Der Data Act schafft dafür aber einen neuen rechtlichen Rahmen.

Eine neue Informationsquelle für den Reparaturauftrag

Ein Reparaturbetrieb verarbeitet heute Informationen aus unterschiedlichen Quellen.

Der Kunde liefert seine Kontaktdaten und beschreibt den Fehler. Ein Hersteller oder Servicepartner übermittelt möglicherweise Auftrags-, Garantie- oder Gerätedaten. Der Techniker ergänzt Diagnose, Fotos, Arbeitszeit und verbaute Ersatzteile. Künftig könnten verstärkt auch vom Gerät selbst erzeugte Daten hinzukommen.

Damit verändert sich auch die Vorstellung davon, was ein vollständiger Reparaturauftrag eigentlich ist.

Aus: Kunde + Gerät + Fehlerbeschreibung kann zunehmend werden: Kunde + Gerät + Fehlerbeschreibung + Herstellerinformationen + Gerätedaten + Reparaturhistorie

Je besser diese Informationen miteinander verbunden werden, desto zielgerichteter kann ein Auftrag bearbeitet werden.

Ab September 2026 kommt der nächste Schritt

Eine weitere Regelung des Data Act wird besonders interessant.

Für vernetzte Produkte und verbundene Dienste, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden, greift die Vorgabe aus Artikel 3 Absatz 1 des Data Act. Sie müssen so konzipiert und hergestellt beziehungsweise erbracht werden, dass Produktdaten und verbundene Dienstdaten für den Nutzer standardmäßig einfach, sicher und unentgeltlich sowie – soweit relevant und technisch durchführbar – direkt zugänglich sind.

Der Gedanke dahinter ist bemerkenswert:

Datenzugänglichkeit soll zunehmend bereits beim Design eines vernetzten Produkts berücksichtigt werden.

Das kann langfristig wesentlich mehr bewirken als ein nachträglich eingerichtetes Downloadportal.

Datenschutz gilt weiterhin

Der Data Act ersetzt die Datenschutz-Grundverordnung nicht. Wenn die Gerätedaten personenbezogene Informationen enthalten und der Nutzer, der die Daten verlangt, nicht gleichzeitig die betroffene Person ist, benötigt die Verarbeitung weiterhin eine entsprechende Rechtsgrundlage – beispielsweise eine Einwilligung. Gerade bei gemeinsam genutzten Geräten kann das eine Rolle spielen.

Reparaturbetriebe dürfen deshalb nicht davon ausgehen, dass durch den Data Act automatisch sämtliche Gerätedaten frei verfügbar oder beliebig nutzbar werden.

Auch Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Geschäftsgeheimnisse.

Der Data Act versucht, Datenzugang und den Schutz legitimer Unternehmensinteressen miteinander zu verbinden. Datenhalter können Maßnahmen vereinbaren, die die Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen schützen. Unter engen Voraussetzungen kann eine Herausgabe sogar verweigert werden, wenn durch die Offenlegung mit hoher Wahrscheinlichkeit ein schwerer wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.

Auch Sicherheitsanforderungen können den Datenzugang begrenzen, wenn durch eine Weitergabe ernsthafte Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Schutz von Personen entstehen könnten.

Der Data Act bedeutet also nicht: Alle Daten für alle. Sondern: mehr kontrollierter Zugang unter klaren Regeln.

Gerätedaten dürfen nicht beliebig genutzt werden

Auch der Empfänger von Daten bekommt keinen Freibrief. Daten, die aufgrund des Data Act zur Verfügung gestellt werden, dürfen beispielsweise nicht einfach dazu genutzt werden, ein unmittelbar konkurrierendes vernetztes Produkt zu entwickeln.

Der Wettbewerb bei Reparatur-, Wartungs- und anderen After-Sales-Dienstleistungen wird dagegen ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Gerade darin liegt für Servicebetriebe eine interessante Perspektive.

Was bedeutet das für unabhängige Reparaturbetriebe?

Der Data Act macht aus einem Reparaturbetrieb nicht automatisch einen Datenanalysten. Aber er kann bestehende Strukturen verändern. Der Data Act verpflichtet Hersteller dabei nicht, sämtliche internen Systeme, abgeleiteten Erkenntnisse oder ihr gesamtes Know-how offenzulegen. Nutzer erhalten jedoch stärkere Rechte auf bestimmte Daten, die durch ihre eigenen Geräte entstehen.

Damit können unabhängige Betriebe langfristig Zugang zu zusätzlichen Informationen erhalten, die eine Diagnose und Wartung unterstützen.

Für die Branche ergeben sich daraus neue Fragen:

  • Welche Gerätedaten sind für einen Techniker tatsächlich nützlich?

  • In welchem Format werden sie bereitgestellt?

  • Wie gelangen sie in den Reparaturauftrag?

  • Wie lange werden sie gespeichert?

  • Wie werden Datenschutz und Zugriffsrechte abgebildet?

  • Und wie verhindert man, dass der Techniker am Ende statt fünf Herstellerportalen zusätzlich fünf Datenportale bedienen muss?

Die nächste Herausforderung heißt Integration

Mehr verfügbare Daten bedeuten nicht automatisch bessere Prozesse. Wenn ein Techniker Betriebsdaten einer Waschmaschine in einem Portal ansehen muss, den Herstellerauftrag in einem zweiten Portal bearbeitet, Ersatzteile in einem dritten System bestellt und den Auftrag anschließend in der eigenen Software dokumentiert, entsteht durch mehr Daten möglicherweise sogar mehr Aufwand. Der eigentliche Nutzen entsteht deshalb erst dann, wenn Informationen sinnvoll miteinander verbunden werden können.

Hier kommt Reparatursoftware ins Spiel.

Mit DAISY führen wir heute bereits Auftragsdaten, Kunden, Geräte, Termine, Reparaturhistorien, Ersatzteile, Dokumente sowie – abhängig vom jeweiligen Partner – Informationen aus Hersteller- und Servicepartnerschnittstellen zusammen.

Gerätedaten aus dem Data Act sind dabei kein Versprechen für eine bereits vorhandene universelle Schnittstelle. Sie zeigen vielmehr, wohin sich die Branche entwickeln könnte:

Eine Reparatursoftware muss künftig möglicherweise nicht nur mit Menschen, Herstellern und Servicepartnern kommunizieren – sondern zunehmend auch Informationen aus dem Gerät selbst verarbeiten können.

Data Act und Recht auf Reparatur passen zusammen

Der Zeitpunkt ist interessant.

Mit dem neuen Recht auf Reparatur werden Reparaturmöglichkeiten, Ersatzteilversorgung und der Zugang zu Reparaturinformationen gestärkt. Parallel dazu verbessert der Data Act die Möglichkeiten, auf bestimmte Daten vernetzter Produkte zuzugreifen und diese beispielsweise einem Reparaturdienst zur Verfügung zu stellen.

Beide Entwicklungen verfolgen unterschiedliche rechtliche Ansätze, können in der Praxis aber in dieselbe Richtung wirken:

Reparaturen sollen einfacher möglich und unabhängige Dienstleistungen gestärkt werden.

Die Europäische Kommission verbindet den Data Act ausdrücklich mit der Erwartung, dass ein besserer Datenzugang den Wettbewerb bei Reparatur- und Wartungsdienstleistungen fördern und möglicherweise auch zur längeren Nutzung vernetzter Produkte beitragen kann.

Fazit

Die Daten aus einer Waschmaschine gehören rechtlich nicht einfach dem Hersteller oder dem Kunden.

Der Data Act schafft vielmehr Regeln dafür, wer auf bestimmte Daten zugreifen und wie sie genutzt und weitergegeben werden können.

Für Reparaturbetriebe ist besonders relevant, dass der Nutzer Daten eines vernetzten Gerätes grundsätzlich an einen Reparatur- oder Wartungsdienst weitergeben kann.

Noch wird sich in der Praxis zeigen müssen, welche Daten tatsächlich verfügbar sind, in welchen Formaten sie bereitgestellt werden und wie gut sie sich für Diagnose und Service nutzen lassen.

Doch die Richtung ist klar: Das Gerät selbst wird zunehmend zu einer Informationsquelle im Reparaturprozess.

Die spannende Frage für unsere Branche lautet deshalb nicht mehr nur:

Wem gehören die Daten aus der Waschmaschine?

Sondern auch:

Wie nutzen wir sie künftig, um Reparaturen schneller und besser zu machen?

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Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über den EU Data Act und ersetzt keine rechtliche Beratung. Ob und in welchem Umfang konkrete Daten zugänglich oder nutzbar sind, hängt vom jeweiligen Produkt, Dienst, den beteiligten Personen und den konkreten rechtlichen Voraussetzungen ab.

Quellen:
Veröffentlicht in Praxis & Ratgeber.